Impressum

Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG):

Mietwerkstatt Jung
Gerberstraße 6
D-65599 Dornburg - Dorndorf


Deutschland / Germany
 

Geschäftsinhaber: Eckhard Jung

 

Kontaktdetails:
Telefon: 06436 / 3099637 o. 06436 / 8779356

E-Mail: info [at] mietwerkstatt-jung [dot] de

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäss §27a Umsatzsteuergesetz:

DE63 015 884 296


Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Eckhard Jung, Geschäftsinhaber
Kontakt: info [at] mietwerkstatt-jung [dot] de

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Rechtliches  

 

 

Die Benutzung von Werkstatt und Werkzeugen sowie die
Durchführung von Reparaturarbeiten erfolgen auf eigene Gefahr!
Für Diebstahl und selbstverschuldete Beschädigung übernehmen wir keine Haftung!

Dieser Betrieb ist Kameraüberwacht!


§ 1
Zahlungsbedingungen:

 

 

Alle Rechnungen der Firma Jung sind sofort ohne Abzug fällig, falls nicht anderweitig vereinbart oder schriftlich kennbar gemacht. Kommt der Kunde vier Wochen nach Rechnungsstellung mit der Bezahlung in Verzug, so fallen dann Verzugszinsen von 4% an. Wird eine Anzahlung geleistet, ist der Käufer verpflichtet, die Fahrzeugteile bzw. Ersatzteile innerhalb von 4 Wochen ab Kaufvertragsdatum vollständig zu bezahlen und abzuholen. Hält der Käufer diese Frist nicht ein, ist die Firma Jung berechtigt, die Ersatzteile anderweitig zu verkaufen oder zurückzugeben, wobei ein Teil in Höhe von 25% des Gesamtbetrages gezahlt werden muß und tägliche Lagerkosten in
Höhe von 5 € pro Tag dazu kommen.

§ 2
Nutzung der Mietwerkstatt

Für die Nutzung der Mietwerkstatt gelten folgende Bedingungen:
Der Vermieter stellt Werkzeug und Maschinen in betriebsfähigem Zustand zur Verfügung. Stellt der Kunde Mängel an den Mietgegenständen fest, sind diese sofort zu reklamieren.
Der Vermieter haftet nur für Sach- und Personenschäden des Kunden sowie Dritter, wenn diese durch Mängel, die bereits bei Übergabe am Mietgegenstand vorhanden waren, verursacht wurden.
Die Haftung bei selbst mitgebrachten Werkzeugen und Maschinen liegt beim Kunden.
Die vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen beim Einsatz der Mietgegenstände und der selbst mitgebrachten Werkzeuge sind unbedingt einzuhalten.
Der Einsatz selbst mitgebrachter Werkzeuge und Maschinen, die ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen (Schweißgeräte, Trenngeräte, umweltgefährdende Tätigkeiten usw.) sind dem Vermieter anzuzeigen.
Der Einsatz aller Werkzeuge und Maschinen ist nur zum bestimmungsmäßigen Gebrauch zulässig.
Der Kunde hat die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln, für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und Verlust und die daraus resultierenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Kunde in vollem Umfang. Ebenso für Unfälle, die in seinem Verantwortungsbereich entstehen. Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist nicht gestattet.

Werkzeuge und Maschinen dürfen nur an dem angemieteten Arbeitsplatz eingesetzt werden. Der angemietete Arbeitsplatz und die benutzten Werkzeuge sind gesäubert zu hinterlassen. Die Entsorgung selbst mitgebrachter und ausgebauter Materialien liegt, wenn nicht abgesprochen, beim Kunden. Bei Nichtnutzung reservierter Arbeitsplätze und Mietgegenstände ist der halbe Mietpreis zu entrichten. Der Vermieter haftet nur für die Nichterfüllung eines Mietvertrages, wenn dieser durch sein grob fahrlässiges Verhalten nicht realisiert werden konnte.

§ 3
Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz bzw. die Verkaufsstelle der Mietwerkstatt Jung.
Als Gerichtsstand wird für beide Vertragspartner, das für den Firmensitz zuständige Gericht bestimmt.
Gerichtsstand: Amtsgericht Limburg

§ 4

Falls eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein sollte, gelten anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt